Die Galgensäule bei Seeburg

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Bei Seeburg (Ortsteil der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land, Ldkr. Mansfeld-Südharz) befindet sich eine der wenigen erhaltenen Richtstätten in ganz Deutschland! Auf den Anhöhen des Nordufers am Süßen See erhebt sich dort eine aus Feldsteinen errichtete Säule. Seit 1720 diente die etwa 2 m hohe Baulichkeit als Fundament für einen Galgen. Das bestehende Rechtsdenkmal ersetzte seinerzeit wohl ältere hölzerne Vorgängerkonstruktionen, an denen bereits seit dem Mittelalter Todesurteile vollstreckt wurden.

Die peinliche Gerichtsbarkeit (peinlich vom lateinischen poena = Strafe) – also das Urteil über „Hals und Hand“ – oblag in der Regel den Grundherren. Bereits für geringfügige Vergehen, zum Beispiel für Diebstahl, wurde der Tod durch Erhängen verfügt.

Ein solches Vergehen scheint auch den Anlass für die Neuerrichtung der Galgensäule bei Seeburg gegeben zu haben: Urkundlich belegt wurde hier am 10. Oktober 1720 ein Dieb namens Martin Müller für den Raub an einer Frau aus dem nahen Höhnstedt sowie an zwei Soldaten erhängt.

Wie im vorliegenden Beispiel standen die lokalen Richtstätten meist an exponierten Stellen (Anhöhen, Höhenkanten, vorgeschichtliche Grabhügel etc.). Für jedermann weithin sichtbar, wurden die Hingerichteten zum Zweck der Abschreckung nach der Urteilsvollstreckung oft für sehr lange Zeit am Galgen belassen.

 

Foto: © M. Leske, Erlebniswelt Museen e. V.

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