Über uns
Erlebniswelt Museen e. V. ist ein regionaler Museumsverbund im Landkreis Mansfeld-Südharz. Unsere Ziele sind die Förderung von Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege sowie die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde im Landkreis Mansfeld-Südharz. Unter Wahrung der Selbstständigkeit der einzelnen Museen ist es die Aufgabe des Verbundes, die Aktivitäten der einzelnen Einrichtungen zu koordinieren, gemeinsame Projekte zu entwickeln und fachliche Unterstützung anzubieten.
Acht Mitgliedsmuseen profitieren durch vielfältige Unterstützung. Zudem ergeben sich Synergieeffekte und die Chance, gegenseitig Hilfe zu leisten und durch den Kontakt zu landesweiten Institutionen Beratung einzuholen.
Die im Verbund integrierten Museen sind das Burg- und Schlossmuseum in Allstedt, die Regionalgeschichtlichen Sammlungen der Lutherstadt Eisleben, das Mansfeld-Museum in Hettstedt, in Kelbra das Knopfmacher- und Heimatmuseum, das Gottfried-August-Bürger-Museum in Molmerswende, in Sangerhausen das Spengler-Museum mit dem Spengler-Haus, das Freilichtmuseum Königspfalz Tilleda sowie das ErlebnisZentrum Bergbau Röhrigschacht in Wettelrode.
Erlebniswelt Museen ist ein gemeinnütziger Verein, der seine Ziele ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig verfolgt. Dabei sind Tätigkeiten, die auf wirtschaftlichen Gewinn zielen, ausgeschlossen. Der Verein ist offen für juristische und natürliche Personen.
Die Vereinsgründung erfolgte 2010.
Erlebniswelt Museen e. V. wird mit Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt gefördert.
Beitragsordnung
Beitragsordnung Erlebniswelt Museen e. V.
- 1 Die Mitgliedsbeiträge werden durch die Mitgliederversammlung des Vereins festgesetzt und wenigstens alle zwei Jahre geprüft.
- 2 Der Mitgliedsbeitrag ist für das jeweilige Jahr bis zum 31. März zu entrichten.
- 3 Der Mitgliedsbeitrag ist wie folgt gestaffelt:
Einzelpersonen: 20,- €/ Jahr
Ehepaare: 30,- €/ Jahr
Unternehmen, Organisationen, Vereine/Verbände u. ä.: 150,- €/ Jahr
- 4 Die Mitgliederversammlung kann im Einzelfall Ermäßigungen aus besonderen Anlässen gewähren.
Ermäßigungen können aus folgenden Gründen gewährt werden:
- wechselseitige Mitgliedschaft
- besondere Verdienste um den Verein
- fachliche Unterstützung der Vereinsarbeit
- besonderes Interesse seitens des Vereins
- 5 Der Landkreis und die Kommunen, die an der jährlichen Umlage beteiligt sind, zahlen keine Mitgliedsbeiträge.
- 6 Die Nichtbegleichung des Jahresbeitrages kann nach Ablauf des Kalenderjahres, für das dieser zu entrichten ist, zum Ausschluss aus dem Verein führen. Der Ausschluss wird durch den Verein schriftlich mitgeteilt.